Als Schule in privater Trägerschaft muss sich die Bunte Schule Brake in den ersten drei Jahren nach Gründung eigenständig finanzieren. Erst ab dem 4. Jahr bekommt die Schule finanzielle Unterstützung vom Land Niedersachsen.

Der Trägerverein muss zur Finanzierung des Schulbetriebs in den ersten drei Jahren einen Kredit aufnehmen. Die GLS-Bank (GLS: Gemeinschaftsbank für Leihen und Schenken) ist spezialisiert auf die Finanzierung sozialer Projekte – insbesondere auf die Gründung freier Schulen. Über 40 Schulgründungen wurden durch die GLS-Bank erfolgreich begleitet. Dafür bietet die GLS-Bank ein spezielles Kreditmodell an: das Risiko des Kredits wird auf vielen Personen, die das Schulprojekt unterstützen, verteilt. Jede Person kann dafür eine Bürgschaft für den Kredit übernehmen.

Eine große Anzahl an Bürgschaften zeigt der Bank, dass eine große Gruppe an Menschen Interesse an diesem Projekt hat und bereit ist, es zu unterstützen – was wiederum für den zukünftigen Erfolg des Projektes spricht.

Jede volljährige, mündige Person kann eine Bürgschaft zwischen 500 € und 3.000 € übernehmen. Die Bürgschaft endet, wenn der Kredit vollständig abgezahlt wurde. Das ist bei unserer Planung in 10 Jahren nach Gründung soweit. Dafür hat die GLS-Bank unseren Finanzplan der Schule geprüft und akzeptiert.

Wir haben für den Schulstart mehr Interessensbekundungen als vorhandene Schulplätze. Es liegen bereits 12 Interessensbekundungen für die nächsten beiden Schuljahre vor. Ab 2027 bekommen wir finanzielle Unterstützung vom Land Niedersachsen. Alles Faktoren, die das Risiko eines Kreditausfalls geringhalten.

Vielen Dank, dass Ihr das Schulprojekt „Bunte Schule Brake“ mit einer Bürgschaft unterstützt.

Bürgschaftserklärung herunterladen

Um eine Bürgschaft für die Bunte Schule Brake zu übernehmen, muss die Bürgschaftserklärung der GLS Bank ausgefüllt werden und im Original an den Verein geschickt werden. Ihr erhaltet eine Kopie als PDF an die angegebene eMailadresse.

Häufige Fragen

Nein, dadurch würden die verbleibenden Bürgen proportional höher belastet. Es kann aber in einem solchen Fall versucht werden, einen neuen Bürgen oder eine neue Bürgin zu finden, der die Bürgschaft mit allen Rechten und Pflichten übernimmt.

Das höchste persönliche Risiko wäre, wenn es zur Einstellung des Schulbetriebs an der Bunten Schule Brake im 3. Jahr nach der Gründung kommt. Finanziell betrachtet ist es das Risiko des Erbringens der Bürgschaftsleistung in Höhe des in der Bürgschaft angegeben Betrags (von max. 3000€). Danach reduziert sich das finanzielle Risiko, da der Schulkredit getilgt wird und die individuelle Bürgschaftshöhe geringer als die vereinbarte Bürgschaftssumme wird.

Die Zinsen werden monatlich gezahlt. Die Tilgung wird jährlich gezahlt und beginnt mit dem Eintreten der staatlichen Bezuschussung 3 Jahre nach Gründung. Die Kreditlaufzeit beträgt insgesamt 10 Jahre.

Mehr als 40 Schulen wurden auf diese Art erfolgreich mt der GLS-Bank gegründet. Nach der Erfahrung der GLS Bank haben Bürgschaftskredite selten Zahlungsschwierigkeiten oder Ausfälle.

Eine Erklärung liegt sicherlich darin, dass nur für überzeugende Projekte und vertrauenswürdige Personen die notwendige Anzahl von Bürgschaften aus dem Umfeld der Initiative aufgebracht werden. Menschen, die eine Bürgschaft für ein gemeinnütziges oder gewerbliches Projekt gegenüber der GLS Bank übernehmen, können durch ihr praktisches Mitbegleiten jedem Vorhaben die innere und äußere Sicherheit geben, dass es während der Laufzeit der Bürgschaft nicht zu wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten kommt.

Eine Bürgschaftsausfallversicherung die im Notfall einspringt, gibt es nach der Recherche unseres Versicherungsmaklers (CuP Versicherungsmakler GmbH) nicht: "Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass eine solche Absicherung nicht gezeichnet werden kann und wir deshalb kein Angebot abgeben können."

Wenn es gar nicht anders geht, vereinbart die Bank mit dem Bürgen oder der Bürgin Ratenzahlungen. Hierzu sollte mit der Bank das Gespräch gesucht werden. Falls ein Bürge oder eine Bürgin zahlungsunfähig wäre, würde sich die Inanspruchnahme der restlichen Bürgen und Bürginnen erhöhen, allerdings nicht über den jeweils übernommenen Bürgschaftsbetrag hinaus.